TEILNAHMEBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – SBS GROUP WM-TIPPSPIEL


1. Teilnahme

Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt auf Basis dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer automatisch die folgenden Teilnahmebedingungen.

 

2. Registrierung
Für die Teilnahme am SBS GROUP EM-Tippspiel sind mindestens Name und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.

3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die sich bei dem SBS GROUP EM-Tippspiel angemeldet haben. Alle Personen müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein und zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, werden keine Gewinne ausgeschüttet. Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Manipulationsversuch) von der Teilnahme auszuschließen.


4. Sonstige Bedingungen der Teilnahme

Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Durch die Teilnahme am SBS GROUP EM-Tippspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Tippspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im EM-Tippspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.


5. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Aus allen Teilnehmern, die sich erfolgreich für das SBS GROUP EM-Tippspiel registriert und teilgenommen haben, werden für die folgenden Spieltage Tippsieger anhand der erreichten Punktzahl innerhalb des EM-Tippspiels ermittelt:

 

Spieltag 1
Spieltag 2

Spieltag 3

Achtelfinale
Viertelfinale

Halbfinale
Finale

Gesamtsieger

 

Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

 

Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail verständigt und müssen innerhalb von 3 Werktagen, ihren Gewinn aktivieren. Nach Ablauf der 3 Werktage verfällt der Anspruch.

 

6. Gewinn
Der Gewinn dieses EM-Tippspiels besteht aus mehreren Einzelgewinnen, die im Rahmen der Sponsoren für jeden Tippsieger eines Spieltages zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden für verschiedene Plätze der Gesamttipprunde Gewinne ausgegeben.

Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Zudem ist keine Barablöse möglich. Sollte es einen Gleichstand bei den Gewinnplatzierungen geben, entscheidet unter allen gewinnberechtigten Teilnehmern innerhalb des Teilnahmezeitraums das Los über den Gewinner. Die Auslosungen erfolgen in der ersten Woche nach Beendigung der Fußball Weltmeisterschaft.


7. Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.


8. Anwendbares Recht

Das SBS GROUP EM-Tippspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


9. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu erklärt sich der Teilnehmer bereit, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.


10. Beendigungsmöglichkeiten

SBS GROUP behält sich das Recht vor, das EM-Tippspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das EM-Tippspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des EM-Tippspiel beeinflussen. In solchen Fällen hat SBS GROUP zudem das Recht, das EM-Tippspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.


11. Datenschutz

Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Abwicklung des EM-Tippspiels verwendet und danach innerhalb von drei Monaten wieder gelöscht. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Deutschland Gültigkeit haben.


12. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. SBS GROUP haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, - übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der
Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. SBS GROUP haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch
Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das EM-Tippspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine 
Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet
SBS GROUP nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den 
Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet SBS GROUP nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. SBS GROUP haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.